DEAN QIGONG DIREKT (DQD)

Wir bitten um Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht über das Thema Fernenergieübertragung/ Fernbehandlung informieren dürfen, da auch jede sachliche Mitteilung als Werbung gewertet werden könnte.

In Deutschland wird dieses durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG) untersagt. Darin heißt es in § 9 HWG:

„Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).“

Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. März 2007 (AZ 1BvR 1226/o6). Hierin wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Durchführung von Fernbehandlung  handele.

Soweit Du mehr Informationen zu diesem Thema benötigst, rufe uns einfach an.